Mädchen & junge Frauen

Hier findest du Hilfe

Brauche ich überhaupt Hilfe?

Das fragen sich viele Mädchen, die sexuellen Missbrauch erlebt haben. Sie haben oft Angst und sind unsicher, was sie machen sollen. Sie haben Angst davor, was passieren könnte, wenn sie etwas erzählen.

Auch wenn es dir schwerfällt, über sexuellen Missbrauch zu reden, ist es der beste Anfang, damit es dir wieder besser gehen kann. Du bist nicht allein. Es gibt viele Mädchen, die Ähnliches erleben.

Beratungsstelle Nele in Saarbrücken
Was alle Mädchen wissen müssen

Dein Körper gehört Dir!

  • Du allein darfst darüber bestimmen und darfst selbst entscheiden, wo deine Grenzen sind!
  • Niemand darf dich berühren oder küssen, wenn du ein blödes Gefühl dabei hast und du das nicht möchtest.
  • Niemand darf von dir verlangen, andere Personen, egal ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene an (intimen) Stellen anzufassen, die du nicht berühren möchtest.
  • Niemand hat das Recht, dich zu überreden oder gar zu erpressen, dass du dich nackt ausziehst, um von dir Fotos oder Filme zu machen.
  • Es ist nicht deine Schuld, wenn so etwas passiert.
  • Verantwortung hat immer die Person, die Grenzen überschreitet.
  • Über schlechte Geheimnisse darfst und sollst du sprechen, auch wenn es dir jemand verboten hat! Das ist kein Petzen!
  • Du darfst entscheiden, mit wem du sprechen magst bzw. wem du vertraust.
  • Du kannst dich auch an uns wenden. Wir helfen dir.
Häufige Fragen

Du bist unsicher, hast Fragen, weißt nicht was du tun sollst?

Hier findest du Antworten. Hast du weitere Fragen, melde dich doch einfach bei uns. Wir nehmen uns Zeit für dich!

  • Du hast das Recht, darüber zu reden!
  • Du hast das Recht, dir Hilfe zu holen, auch wenn es dir verboten wurde!
  • Du hast das Recht auf Beratung, auch ohne das Wissen deiner Eltern und ohne deren Zustimmung.
    Das steht sogar so im Gesetz (§ 8 Abs. 3 SGB VIII).
  • Du – und alle Kinder und Jugendlichen - haben ein Recht auf ein gewaltfreies Leben (UN Kinderrechtskonvention).

Überlege in Ruhe, mit wem du sprechen möchtest und zu wem du Vertrauen hast.

Vielleicht gibt es auch erwachsene Personen, denen du vertraust? Jemand aus deiner Familie, eine Freundin, eine Lehrkraft oder Schulsozialarbeiter*in… oder eine andere Vertrauensperson? Es kann dir helfen, dich stärken und dich vielleicht erleichtern, wenn du den Mut hast, mit jemandem zu sprechen.

Melde dich bei unsFür das, was dir passiert ist, gibt es Anlauf- und Beratungsstellen wie Nele. Wir unterstützen dich und die Personen, die zu dir stehen.

Du kannst mit uns telefonieren, eine Email schreiben oder zu einem persönlichen Gespräch zu uns kommen. Du darfst alleine, mit einer Freundin oder einer anderen Vertrauensperson kommen. Wir nehmen dich ernst, hören dir zu und suchen gemeinsam mit dir nach Lösungen.

  • Du musst deinen Namen nicht sagen, kannst also anonym bleiben.
  • Eine Beratung bei uns ist kostenlos.
  • Die Beratung ist vertraulich. Wir sind an die Schweigepflicht gebunden.
  • Wir müssen nicht wissen, was genau passiert ist.
  • Du bestimmst mit, wie viel und was du erzählen magst.
  • Du kannst eine Freundin oder eine andere Vertrauensperson mitbringen.
  • Wir beraten parteilich, d.h. dass betroffene Mädchen und ihre Vertrauenspersonen zu uns kommen können, nicht aber die beschuldigten Personen.
  • Die Beraterin schaut gemeinsam mit dir, welche Schritte dir helfen können.
  • Wir unternehmen nichts über deinen Kopf hinweg.
  • Du bist immer bei der gleichen Beraterin, sie nimmt sich für dich Zeit.
  • Falls deine Mutter, deine Eltern oder andere Vertrauenspersonen mitkommen, können sie auch mit einer anderen Beraterin sprechen.
  • Wenn du eine Strafanzeige stellen möchtest, geben wir entsprechende Informationen, vermitteln dir eine erfahrene Rechtsanwältin und begleiten dich auf Wunsch zur Kriminalpolizei und zum Gericht.
Sexuelle Gewalt hat viele Seiten
  • Unangenehme Blicke und anzügliche Worte oder Gesten.
  • Ständige Kommentare über den Körper.
  • Wenn jemand von dir geküsst oder berührt werden will und du das nicht willst - wenn sich Berührungen für dich blöd oder gar eklig anfühlen, dann ist das so! Nur du entscheidest, was eine gute und was eine blöde Berührung für dich ist! Vertraue deinen Gefühlen!
  • Berührungen an Busen, Po oder Scheide.
  • Wenn du andere an intimen Stellen z.B. Penis, Scheide, Busen anfassen musst.
  • Wenn du anderen bei sexuellen Handlungen zuschauen sollst.
  • Wenn Kinder oder Jugendliche einen pornografischen Film anschauen müssen.
  • Wenn du gegen deinen Willen oder heimlich nackt fotografiert oder gefilmt wirst oder solche Bilder weitergegeben werden.
  • Wenn du im Internet (WhatsApp, Tik Tok, Snapchat, Instagram, Spielportale, Videochats ...) auf sexualisierte Weise angesprochen wirst, wenn du aufgefordert wirst, Nacktbilder zu verschicken oder ungefragt welche von anderen bekommst, wenn du zu sexuellen Handlungen vor der Webcam überredet wirst.
  • Vergewaltigung.

Sexualität ist alles, was sich angenehm und schön anfühlt. Schöne Berührungen, Zärtlichkeiten, Küsse und alles was dir gefällt mit einem Mädchen oder einem Jungen.

Sex zwischen Erwachsenen und Kindern (unter 14 Jahren) ist nie erlaubt und strafbar.

Wenn dich jemand zwingt, überredet oder Gewalt androht, du überrumpelt wirst, dann ist das sexuelle Gewalt.

Kinder werden oft vor Fremden gewarnt, aber meist sind die Täter Männer, die die Kinder oder Jugendlichen kennen und denen sie vertrauen, wie z.B. Freunde, Brüder, (Stief-)Väter, Onkel, Mitschüler, Lehrer, Erzieher... Manchmal sind es auch Frauen, die Mädchen sexuell missbrauchen.

Du kennst jemanden, der sexuell belästigt wurde?
  • Du kannst ihr helfen, wenn du weiter zu ihr hältst und sie unterstützt.
  • Du kannst ihr zuhören, sie trösten und ihr sagen, dass sie nicht verantwortlich ist für das, was ihr passiert ist. Es ist gut und sinnvoll, sich Hilfe zu holen. Ihr könnt zusammen überlegen, an wen ihr euch wenden könnt. Und natürlich könnt ihr auch zusammen zu uns kommen. Mach ihr Mut und ruft einfach an oder schickt uns eine Mail.

Sexuelle Gewalt hat viele Seiten

  • Unangenehme Blicke und anzügliche Worte oder Gesten.
  • Ständige Kommentare über den Körper.
  • Wenn jemand von dir geküsst oder berührt werden will und du das nicht willst - wenn sich Berührungen für dich blöd oder gar eklig anfühlen, dann ist das so! Nur du entscheidest, was eine gute und was eine blöde Berührung für dich ist! Vertraue deinen Gefühlen!
  • Berührungen an Busen, Po oder Scheide.
  • Wenn du andere an intimen Stellen z.B. Penis, Scheide, Busen anfassen musst.
  • Wenn du anderen bei sexuellen Handlungen zuschauen sollst.
  • Wenn Kinder oder Jugendliche einen pornografischen Film anschauen müssen.
  • Wenn du gegen deinen Willen oder heimlich nackt fotografiert oder gefilmt wirst oder solche Bilder weitergegeben werden.
  • Wenn du im Internet (WhatsApp, Tik Tok, Snapchat, Instagram, Spielportale, Videochats ...) auf sexualisierte Weise angesprochen wirst, wenn du aufgefordert wirst, Nacktbilder zu verschicken oder ungefragt welche von anderen bekommst, wenn du zu sexuellen Handlungen vor der Webcam überredet wirst.
  • Vergewaltigung.
Du hast das Recht auf Unterstützung – auch bei Gericht

Flyer Prozessbegleitung Informationen von Nele Beratungsstelle

Wenn du Zeugin in einem Strafverfahren bist, hast du das Recht auf eine kostenlose Psychosoziale Prozessbegleitung.

Das ist eine Person, die dich vor, während und nach einer Gerichtsverhandlung begleitet und unterstützt. Mit ihr kannst du alle Fragen und Ängste, die du rund um das Strafverfahren hast, besprechen.

Eine Psychosoziale Prozessbegleiterin kennt sich gut mit dem Strafverfahren und Kindern und Jugendlichen aus, die sexuellen Missbrauch erlebt haben.

Auch wenn du noch nicht genau weißt, ob du eine Anzeige machen möchtest, kann sie dich bei der Entscheidung beraten und unterstützen.

Auch mit Vertrauenspersonen (Eltern, anderen Verwandten, Betreuer*innen…), die dir helfen, können wir über das Strafverfahren sprechen und gemeinsam überlegen, wie sie dich am besten unterstützen können.

In der Beratungsstelle Nele ist Frau Grimm für die psychosoziale Prozessbegleitung zuständig.

Vertrauliche Spurensicherung
Infoflyer zur vertraulichen SpurensicherungInfoflyer zum Download

Mädchen und Frauen sind nach sexuellen Übergriffen oder einer Vergewaltigung oft unsicher, welche Schritte für sie gut und machbar sind. Die Frage nach einer Anzeige ist auch nicht immer klar zu beantworten oder mit Ängsten verbunden. Aus diesen nachvollziehbaren Gründen gibt es die Möglichkeit, Spuren von einer Ärztin oder einem Arzt vertraulich sichern zu lassen.

So haben Betroffene Zeit und können selbstbestimmt entscheiden, ob und wann sie eine Anzeige erstatten möchten.

Angeboten wird die Vertrauliche Spurensicherung im Saarland - dezentral in allen Landkreisen - in sechs ausgewählten Kliniken und neun gynäkologischen Facharztpraxen. Unter der Telefonnummer (0681) 844 944 und im Internet unter www.spuren-sichern.de erfahren Hilfesuchende rund um die Uhr, wo das vertrauliche Hilfeangebot in Anspruch genommen werden kann.

Psychosoziale Prozessbegleitung

Du hast Recht auf Unterstützung

Wenn du Zeugin in einem Strafverfahren bist, hast du das Recht auf eine kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung.

Das ist eine Person, die dich vor, während und nach einer Gerichtsverhandlung begleitet und unterstützt. Mit ihr kannst du alle Fragen und Ängste, die du rund um das Strafverfahren hast, besprechen.

Eine psychosoziale Prozessbegleiterin kennt sich gut mit dem Strafverfahren und Kindern und Jugendlichen aus, die sexuellen Missbrauch erlebt haben.

Auch wenn du noch nicht genau weißt, ob du eine Anzeige machen möchtest, kann sie dich bei der Entscheidung beraten und unterstützen.

Auch mit Vertrauenspersonen (Eltern, anderen Verwandten, Betreuer*innen…), die dir helfen, können wir über das Strafverfahren sprechen und gemeinsam überlegen, wie sie dich am besten unterstützen können.

In der Beratungsstelle Nele ist Frau Grimm für die psychosoziale Prozessbegleitung zuständig.

Psychosoziale Prozessbegleitung
Vertrauliche Spurensicherung
Wir beraten und unterstützen

Vertrauliche Spurensicherung

Mädchen und Frauen sind nach sexuellen Übergriffen oder einer Vergewaltigung oft unsicher, welche Schritte für sie gut und machbar sind. Die Frage nach einer Anzeige ist auch nicht immer klar zu beantworten oder mit Ängsten verbunden. Aus diesen nachvollziehbaren Gründen gibt es die Möglichkeit, Spuren von einer Ärztin oder einem Arzt vertraulich sichern zu lassen.

So haben Betroffene Zeit und können selbstbestimmt entscheiden, ob und wann sie eine Anzeige erstatten möchten.

Angeboten wird die Vertrauliche Spurensicherung im Saarland – dezentral in allen Landkreisen – in sechs ausgewählten Kliniken und neun gynäkologischen Facharztpraxen. Unter der Telefonnummer (0681) 844 944 und im Internet unter www.spuren-sichern.de erfahren Hilfesuchende rund um die Uhr, wo das vertrauliche Hilfeangebot in Anspruch genommen werden kann.

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