Wenn Ihnen ein Kind oder eine Jugendliche erzählt, dass sie sexualisierte Gewalt erlebt haben, kann Sie das verunsichern oder gar schockieren. Die Betroffene hat es viel Überwindung und Mut gekostet, Sie einzuweihen.
- bewahren Sie Ruhe
- bieten Sie Schutz und Unterstützung an
- sprechen Sie alle Schritte mit dem betroffenen Mädchen ab
- zu Ihrer eigenen Entlastung und fachlichen Beratung können Sie mit uns sprechen, auch anonym
Wie Sie mit einer Vermutung umgehen können erfahren Sie hier.
Strafanzeige? Ja oder Nein?
Sie haben gehört, dass einem Kind oder einer jungen Frau sexuelle Gewalt widerfahren ist und sind der Meinung, dass sofort eine Anzeige erfolgen sollte.
Vor einer solchen Entscheidung ist es hilfreich, unterschiedliche Aspekte abzuwägen:
- Möchte die betroffene Person anzeigen?
- Ist die betroffene Person zur Zeit ausreichend stabil für ein Strafverfahren?
- Was ist die Motivation für eine Anzeige?
- Gibt es ausreichend Erinnerung zu den Taten?
- Eine Strafanzeige dient der Strafverfolgung. An erster Stelle muss es aber um den Kinderschutz gehen. Dazu sind andere Schritte nötig und möglich.
Es gibt in Deutschland keine Anzeigepflicht, wenn Sie Kenntnis über zurückliegende sexuelle Gewalt haben.
Dennoch sind Eltern und andere Bezugspersonen verpflichtet, im Missbrauchsfall Hilfe zu leisten.
Betroffene haben das Recht, sich gut darüber zu informieren, was sie in einem Strafverfahren erwartet.
Deshalb ist es hilfreich, Rat und Hilfe bei einer Fachberatungsstelle für sexualisierte Gewalt zu suchen. Sie müssen damit nicht alleine bleiben und können sich bei uns vertraulich und kostenlos beraten lassen. Gut informiert können Sie besser eine für sich passende Entscheidung fällen.
Juristische Fragen sollten bei Anwält*innen geklärt werden, die sich auf Opferrecht (Nebenklagevertretung) spezialisiert haben.